Die Mindestlöhne in den EU-Staaten sind zum Jahr 2019 weiter erhöht worden. In 22 EU-Staaten ist die Grenze zum Jahresbeginn demnach nach Abzug der Inflation um 2,7 Prozent gestiegen. In Österreich existiert kein gesetzlich festgelegter Mindestlohn.
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Die Zahl der Empfänger einer Mindestsicherung ist 2017 so gut wie unverändert geblieben. Die monatliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft lag im Durchschnitt 2017 bei 606 Euro.
Die Mindestlöhne in den 22 von 28 EU-Staaten, die über eine allgemeine gesetzliche Untergrenze verfügen, sind zuletzt im Durchschnitt kräftig gewachsen. 21 Staaten haben ihre Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2017 oder unterjährig im Jahr 2016 angehoben, heißt es in einer Anlayse der deutschen Hans-Böckler-Stiftung. Österreich verfügt über keinen einheitlich geregelten Mindestlohn.