Lebensmittelhändler und Buschenschanken dürfen im Burgenland wieder mit Förderungen bis zu 40 Prozent ihrer Investitionssumme rechnen. Einreichungen sind jederzeit möglich.
Lebensmittelhändler und Buschenschanken dürfen im Burgenland wieder mit Förderungen bis zu 40 Prozent ihrer Investitionssumme rechnen. Einreichungen sind jederzeit möglich.