Seit September 2010 ist die Immobilienmakler-Verordnung (IMV „neu“) in Kraft. Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bis zu drei Jahre vermietet werden, zahlen Mieter jetzt nur mehr eine Monatsmiete an Maklergebühren. Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen höchstens zwei Monatsmieten an. Provisionen für die Vermittlung von gemieteten Geschäftsräumlichkeiten bleiben […]