Der Online-Pendlerrechner des Finanzministeriums (siehe Link) ermittelt rechtsverbindlich, ob und in welcher Höhe die Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen. Der Ausdruck der persönlichen Pendlerrechner-Abfrage gilt als Nachweis für deren Berücksichtigung bei der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung.