Das Arbeitsrechts- Änderungsgesetz 2013 sieht für 1.1.2014 Änderungen in der Pflegekarenz und in der Pflegeteilzeit vor, erinnert die Steuerberatungs-kanzlei Siart in ihrer Klienteninfo. Angehörige können in der Familie eine einmalige Pflegekarenz von 1 bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen. Bei einer anschließenden Pflegeteilzeit darf eine Normalarbeitszeit 10 Stunden aber nicht unterschreiten.
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Die Möglichkeiten der Pflegefreistellung werden dieses Jahr deutlich erweitert. © Matthias Preisinger / pixelio.de Diese Änderungen betreffen zum einen die Pflegefreistellung, deren Geltungsbereich ausgedehnt wird, zum anderen Erleichterungen bei der Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr. Vor allem nicht leibliche Kinder von Ehepartnern profitieren von dieser neuen Regelung.