Mit 31.12. 2020 endet die Nachfrist für die Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr (PSD2). Die WK Österreich bietet eine ständig aktualisierte FAQ-Liste zum Thema.
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Die Mehrheit der ÖsterreicherInnen regelt Bankgeschäfte inzwischen online. Laut einer Umfrage nutzen 58 Prozent der Österreicher digitale Bankservices. Nur acht Prozent gehen ausschließlich zur Bank.
Betriebe in Österreich erhalten für die Umsetzung der neuen Online-Zahlungsregeln nach PSD2 eine Schonfrist bis 31. Dezember 2020, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) mitteilte.
Wer Online Produkte kauft, sollte nach den Regeln von PSD2 seit September die Zahlung auf zwei Kanälen freigeben. Nun empfahl die Europäische Bankenaufsicht einen Aufschub bis Ende 2020.
Erste Bank- und SparkassenkundInnen, die die traditionelle Onlinebanking-Software telebanking MBS nutzen, sollten dringend bis 13. September ihr Banking-Programm updaten.
Am 14. September 2019 treten strengere Regeln für Online-Banking in Kraft. Die Kundenauthentifizierung wird im Zuge von PSD2 sicherer. Die bisherige Vorgangsweise mit PIN und TAN wird erweitert.
PSD2- oder 2-Faktor-Authentifizierung heißt, dass sich der Kunde im Rahmen der Zahlung zumindest über zwei Faktoren (also etwa Chip in der Karte plus Passwort, oder Passwort plus TAN) identifizieren muss.
Ab 14. September müssen sich Kunden bei Online-Zahlungen nach den Regeln von PSD2 doppelt "ausweisen". Das sei aber zu früh, weder Kunden noch Firmen seien dafür bereit, meint die Hoteliervereinigung.