Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie wird mit 1. November 2019 in Kraft treten. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet für Wirtinnen und Wirte eine FAQ-Seite zu dem Thema.
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Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt ein generelles Rauchverbot in Büroräumlichkeiten, Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen sowie in Sanitärräumen. Die Frage von "do not smoke" betrift nicht nur die Gastronomie.
Laut einer Erhebung im Auftrag der Europäischen Kommission beläuft sich der Raucheranteil in Österreich auf 28 Prozent. Angeführt wird das Europa-Ranking der Top 10 Raucherländer von Griechenland.
Ab 1. November ist Rauchen an allen öffentlichen Orten Österreichs verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden.
In einer Resolution hat der Vorstand der Wiener Ärztekammer von den Parlamentsparteien gefordert, das Thema Nichtraucherschutz vor der Neuwahl wieder auf die Tagesordnung des Nationalrates zu setzen.
Der Nationalrat hat am Mittwoch das von 881.569 Personen unterzeichnete "Don't smoke"-Volksbegehren endgültig ad acta gelegt. Ein Antrag der Opposition wurde mit Stimmen der ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Passivrauch sei ähnlich gefährlich wie jener Nikotindunst, den die aktiven Raucher aufnehmen, unterstreicht ein Experte für Luftschadstoffe. Am 1. Oktober startet das Volksbegehren "Don't smoke".
Wenn zumindest 900.000 das Volksbegehren "Don't smoke" unterschreiben, dann ist Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu einer verbindlichen Volksbefragung bereit. Das sagte er im ORF-Report .