Finanzminister Hartwig Löger will nach der heimischen EU-Ratspräsidentschaft die Finanzmarktaufsicht umbauen. Die FMA soll künftig nichts mehr mit der Rechnungslegungsprüfung von börsenotierten Unternehmen zu tun haben.
Beiträge mit Schlagwort: Rechnungslegung
e-discounting unterstützt Unternehmen, ihren Zahlungsverkehr zu beschleunigen und die Rechnungslegung zu sichern. Die Sparkassen-Gruppe kooperiert dabei mit EDITEL, dem führenden Anbieter von EDI-Lösungen.
Um die Umsatzsteuer in Abzug bringen zu können, müssen bei Anzahlungsrechnungen die Steuersätze ausgewiesen werden. Vorsicht braucht es dann bei den Endabrechnungen.
Seit 01.01.2013 ist die Erstellung einer elektronischen Rechnung auch ohne fortgeschrittene elektronische Signatur möglich. Somit sind eine E-Mail, ein E-Mail-Anhang, das Bereitstellen eines Webdownloads und sogar eine SMS als Rechnung anerkannt.. Die Wiener Steuerberatungskanzlei Siart hat Vorteile und Vorgaben einer elektronischen Rechnung und die notwendigen Formerfordernisse zusammengetragen.
Unternehmer müssen alle Inhalte einer Rechnung auf Richtigkeit prüfen. Wird die Rechnung bewusst oder aus grober Fahrlässigkeit in Bezug auf umsatzsteuerlich relevante Sachverhalte falsch ausgestellt, kann dies zu einem steuerrechtlichen Verfahren führen, Fehlen Rechnungsinformationen, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Bei elektronischen Rechnungen ist eine Signatur notwendig.
Seit 1. Jänner 2014 ist eine digitale Rechungslegung an Bundesdienststellen verpflichtend. Signierte PDF-Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert. Das Finanzministerium erklärt in einem 4-minütigem Video, welche Rechnungen es in Zukunft zu bezahlen gedenkt.
Bereits seit dem 1. Jänner 2013 haben Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig auf die E-Rechnung umzustellen. Ab 1. Jänner 2014 akzeptieren Bundesdienststellen nur mehr elektronische Rechnungen. Als Portal für die Einbringung einer e-Rechnung kommt insbesondere das Portal „e-Rechnung an den Bund“ in Frage. Rechnungen in signierter PDF-Form werden ab 2014 nicht mehr angenommen.
Der Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union mit 1. Juli 2013 bringt Anpassungen im Bereich der Rechnungslegung, wie die wiener Steuerberatung MEDPlan informiert. Warenlieferungen und Dienstleistungen von oder nach Kroatien unterliegen nun der im EU-Raum geltenden USt-Binnenmarktregelung.