Die Reform der Gastgartenregelung 2013 stellt eine Regelung dar, mit der die Interessen der Gastronomie, und der Schutz der Nachbarn ausgewogen berücksichtigt werden sollen. Bei Gatsgärten bis 75 Sitzplätzen ist keine Anlagengenehmigung nötig. Es genügt – unter gewissen Einschränkungen – vor Eröffnung eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde, wie das Wirtschaftsministerium auf seiner Homepage informiert.