Im Februar sind für Unternehmer:innen eine Reihe von zusätzlichen Meldefristen zu beachten, wie beispielsweise: Jahreslohnzettel, Zahlungen aus freien Dienstverhältnissen, Auslandszahlungen, Schwerarbeitsmeldungen, Registrierkassen Jahresbeleg. Die Steuerberatung LBG hat diese zusätzlichen Meldepflichten für Sie zusammengefasst.
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Bis spätestens 31.03.2017 muss jede Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Laut Medienberichten werde es die Hälfte der betroffenen KMU nicht mehr termingerecht schaffen.