Die heimische Wirtschaft begrüßt die letzte Woche im Parlament erzielte Einigung zur „familienhaften Mitarbeit“. Damit wird es Familienangehörigen, vor allem in Gastronomie- und Tourismusbetrieben, erleichtert, bei Gästeanstürmen den Familienbetrieb zu unterstützen.
Beiträge mit Schlagwort: Sozialversicherung
80 Prozent der österreichischen Landwirte bekommen die Sozialversicherung für das letzte Quartal 2016 gut geschrieben. Eine Rückzahlung wird nicht verlangt.
Bei Prüfungen durch Finanz und Sozialversicherung werden immer öfter Werkverträge und freie Dienstverhältnisse in echte Dienstverhältnisse umgewandelt. Als Konsequenz drohen hohe Nachzahlungen des Arbeitgebers, warnt die Steuerberatungskanzlei Hübner&Hübner in ihrer Klienteninfo.
Mit 1. Jänner 2016 ist das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft getreten. Unter gewissen Voraussetzungen werden Unternehmen von Sozialversicherung und Finanz als Scheinunternehmen eingestuft. Auftraggeber können dabei für die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter ihres Subunternehmens haften. Die Linzer Rechtsanwalts-Kanzlei Hasch & Partner informiert über Haftungsrisiken und Vorsichtsmaßnahmen.
Die Pflicht des Zahlens endet nicht. Gewinnausschüttungen für Anteilseigner eines Unternehmens unterliegen nicht nur der Steuer- sondern auch der Sozialversicherungspflicht. Die steirische Steuerberatungskanzlei Gaedke & Angeringer erklärt, wie ein neues Formular die Berechnung vereinfachen soll.
Finden Sie hier die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrenzen und Abgabenquoten für 2016. Zusammengetragen wurden die Werte von der Wiener Steuerberatungskanzlei Pernt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass ein Arzt in Ausübung seiner Funktion als Arbeitsmediziner als echter Dienstnehmer zu qualifizieren ist, auch wenn er auf Basis eines Werkvertrages für das Unternehmen arbeitet. Daher ist der Arbeitsmediziner als echter Dienstnehmer anzumelden – mit allen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, wie die WKO in einer Aussendung informiert.
Die Bundesregierung hat die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro beschlossen. Diese Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeutet eine finanzielle Entlastung von knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener.