Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Besteuerung von Kryptowährungen in das bestehende Regime der Besteuerung von Kapitalvermögen aufgenommen. Außerdem wurde die Besteuerung von Kryptowährungen auch in die Kapitalertragsteuer einbezogen.
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Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde mit § 3 Abs 1 Z 35 EStG eine neue Steuerbefreiung im Einkommensteuerrecht geschaffen, die bereits in 2022 rückwirkend auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021 anwendbar ist.
Um der steigenden Relevanz von Kryptowährungen gerecht zu werden, gelten ab dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen. Die Gewinne werden dann mit 27,5 Prozent besteuert.
Mit 1. März werden Investitionen in Kryptowährungen hierzulande steuerrechtlich mit anderen Wertpapieren wie zum Beispiel Aktien gleichgesetzt.
Am 3. Oktober 2021 stellte die österreichische Regierung die ökosoziale Steuerreform 2022 vor, welche auf der einen Seite Steuersenkungen und auf der anderen Seite die Ökologisierung als Schwerpunkt hat. Doch welche Änderungen gibt es für Klein- und Mittelunternehmen?
Mit der ökosozialen Steuerreform sollen weitere Schritte in Richtung der Ökologisierung des Steuersystems gesetzt werden. Sie sieht einerseits Ökologisierungsmaßnahmen vor, die andererseits durch Ausgleichs- und Entlastungsmaßnahmen flankiert werden sollen.
Nach einer repräsentativen Befragung von 1.000 Unternehmen in Österreich brauchen Betriebe einen Spielraum für höhere Löhne, mehr Personal und Investitionen.
Der Ruf der Wirtschaft nach konkreten Maßnahmen zur Entlastung und Ökologisierung in Österreichs Steuerwesen wird lauter. Vor allem wird eine Senkung der Lohnnebenkosten gefordert. Gleichzeitig lehnt die Mehrheit neue Steuern ab. Das ergibt eine neue Deloitte Umfrage.