Im Februar sind für Unternehmer:innen eine Reihe von zusätzlichen Meldefristen zu beachten, wie beispielsweise: Jahreslohnzettel, Zahlungen aus freien Dienstverhältnissen, Auslandszahlungen, Schwerarbeitsmeldungen, Registrierkassen Jahresbeleg. Die Steuerberatung LBG hat diese zusätzlichen Meldepflichten für Sie zusammengefasst.
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Steigende Energiepreise und Zinsen zur Bekämpfung der Inflation belasten die heimische Wirtschaft. Zudem macht sich der Fachkräftemangel immer stärker bemerkbar. Was Betriebe jetzt beachten müssen und welche steuerlichen Entlastungen sie vor Jahresende noch mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte zusammengefasst.
Im Rahmen einer GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) stellt die Behörde die Einhaltung der Melde-, Versicherungs- und Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung und der Betrieblichen Mitarbeiter:innenvorsorge sowie die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer und lohnabhängigen Abgaben und Beiträge sicher.
Die Steuerreform brachte auch eine Wiedergeburt des sogenannten Investitionsfreibetrages (IFB), mit dem Unternehmensinvestitionen steuerlich gefördert werden sollen. Die Steuerberatung LBG hat die Details für Sie zusammengefasst (Stand: 24. Mai 2022).
Im Februar sind für Unternehmer:innen eine Reihe von zusätzlichen Meldefristen zu beachten.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann für 2021 bereits beim Finanzamt eingereicht werden, idealerweise über FinanzOnline, alternativ mittels Formular.
Das Ende des Jahres 2021 nähert sich in großen Schritten und da macht es Sinn noch Überlegungen anzustellen, wie man im letzten Augenblick vielleicht doch noch Steuern sparen kann.
Wegen der Coronavirus-Pandemie werden heuer wieder viele Firmenweihnachtsfeiern nicht stattfinden. Gutscheine sind daher beliebte Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter. Wie die steuerliche Situation bei diesem Thema aussieht hat sich die Steuerberatung LBG angesehen.