Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie wird mit 1. November 2019 in Kraft treten. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet für Wirtinnen und Wirte eine FAQ-Seite zu dem Thema.
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Für die Kontrolle des Gastronomie-Rauchverbots gibt es bundesweit unterschiedliche Ansätze: Wien plant etwa gleich hart durchzugreifen, während Innsbruck anfangs noch ein Auge zudrücken möchte.
Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt ein generelles Rauchverbot in Büroräumlichkeiten, Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen sowie in Sanitärräumen. Die Frage von "do not smoke" betrift nicht nur die Gastronomie.
Laut einer Erhebung im Auftrag der Europäischen Kommission beläuft sich der Raucheranteil in Österreich auf 28 Prozent. Angeführt wird das Europa-Ranking der Top 10 Raucherländer von Griechenland.
Ab 1. November ist Rauchen an allen öffentlichen Orten Österreichs verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden.
Die ÖsterreicherInnen konsumieren durchschnittlich mehr als 7,3 Kilogramm Kaffee pro Kopf und Jahr. Damit nehmen sie europaweit die vierte Stelle ein.
Wie die "Krone" berichtet, ist die bisherige Regierungspartei bereit, bei einem Rauchverbot in Lokalen mitzugehen. Aber nur, wenn der Verfassungsgerichtshof die Aufhebung nicht ohnehin kippt.
In einer Resolution hat der Vorstand der Wiener Ärztekammer von den Parlamentsparteien gefordert, das Thema Nichtraucherschutz vor der Neuwahl wieder auf die Tagesordnung des Nationalrates zu setzen.