Anfang 2013 tritt das neue Kärntner Tourismusgesetz in Kraft. Nach dem Vorbild Tirols sollen die Kärntner Tourismusbetriebe bis zum 17. Juni selbst entscheiden, was mit ihren Abgaben zu passieren hat. Aber Selbstbestimmung bedeutet immer auch, Verantwortung zu übernehmen. Immerhin müssen in mindestens 50 Kärntner Gemeinden Urabstimmungen abgehalten und neue Tourismusverbände gegründet werden.