Alle Gewerbetreibenden, Bauern und Neue Selbständige sind seit 1.1.2020 in der SVS sozialversichert. Im Bereich der Unfallversicherung bleiben Beiträge wie Leistungen unverändert.
Beiträge mit Schlagwort: Unfallversicherung
Klein- und Mittelbetriebe, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss auf Entgeltfortzahlung.
In der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen SVS werden die Präventionsleistungen von UnternehmerInnen und Bauern zusammengeführt. Das Angebot wird in Summe größer.
Mit der SVS, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, entsteht mit 01.01.2020 ein neuer Sozialversicherungsträger, der ab diesem Stichtag für alle Selbständigen Österreichs zuständig ist.
Kleinunternehmen erhalten seit 1. Juli 2018 von der AUVA 75 Prozent anstatt der bisherigen 50 Prozent der Entgeltfortzahlungen an den arbeitsunfähigen Dienstnehmer zurück.
Unternehmer zahlen für ihre gesetzliche Unfallversicherung einen Monatsbeitrag an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Der Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung ist in zwei Stufen möglich. Unfallanzeige Dieser Monatsbeitrag macht im Jahre 2016 – unabhängig von der Höhe der Einkünfte – € 9,11 aus. Der Monatsbeitrag wird gemeinsam mit den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen […]