Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Urlaubszuschuss (auch als Urlaubsbeihilfe oder Urlaubsgeld bezeichnet) nur dann, wenn dieser im Kollektivvertrag oder in einem Einzeldienstvertrag vorgesehen ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubszuschuss besteht in der Regel nicht.
Beiträge mit Schlagwort: Urlaubsgeld
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Urlaubszuschuss(auch als Urlaubsbeihilfe, Urlaubsgeld oder 13. Gehalt) bezeichnet) nur dann, wenn dieser im Kollektivvertrag oder in einem Einzeldienstvertrag vorgesehen ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubszuschuss besteht nicht, wie die Wirtschaftskammer Österreich informiert. Der Zuschuss ist vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden, womit der Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes vor Urlaubsantritt gemeint ist.