Wer unter den Arbeitnehmern den Karfreitag 2019 als "persönlichen Feiertag" bestimmen will, muss dies spätestens am Freitag (5. April) seinem Arbeitgeber bekannt geben.
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Die neue Karfreitags-Regelung hat österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Finden Sie hier den rechtlichen Hintergrund zur Entscheidung des EuGH zum Thema Karfreitag und zur neuen gesetzlichen Lage.
Ein vom EuGH gefälltes Urteil besagt, dass der bezahlte Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch verfallen dürfe. Eine fehlende Beantragung des Urlaubs sei kein Grund, die Ansprüche zu verlieren.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Urlaubszuschuss(auch als Urlaubsbeihilfe, Urlaubsgeld oder 13. Gehalt) bezeichnet) nur dann, wenn dieser im Kollektivvertrag oder in einem Einzeldienstvertrag vorgesehen ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubszuschuss besteht nicht, wie die Wirtschaftskammer Österreich informiert. Der Zuschuss ist vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden, womit der Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes vor Urlaubsantritt gemeint ist.
Die Möglichkeiten der Pflegefreistellung werden dieses Jahr deutlich erweitert. © Matthias Preisinger / pixelio.de Diese Änderungen betreffen zum einen die Pflegefreistellung, deren Geltungsbereich ausgedehnt wird, zum anderen Erleichterungen bei der Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr. Vor allem nicht leibliche Kinder von Ehepartnern profitieren von dieser neuen Regelung.