Mit Beginn des Jahres 2020 sind Bundesbehörden verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen. Dafür muss sich der Empfänger zur elektronischen Zustellung registrieren.
Mit Beginn des Jahres 2020 sind Bundesbehörden verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen. Dafür muss sich der Empfänger zur elektronischen Zustellung registrieren.