Das neue Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Wenn Höchstgerichte ein schon länger laufendes Verfahren zurückverweisen, fallen sie automatisch unter das neue Gesetz,
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Der Ministerrat hat das neue Standortentwicklungsgesetz (StEntG) auf den Weg gebracht. Damit sollen schnellere Verwaltungsverfahren ermöglicht werden, sobald ein Projekt als "im öffentlichen Interesse" eingestuft wurde.
Mit dem Standortentwicklungsgesetz soll die Umsetzung großer Investitionen von öffentlichem Interesse erleichtert werden, meint die Wirtschaftsministerin. UVP-Verfahren für Großprojekte werden beschleunigt.
Das zuständige Wirtschaftsministerium dementiert die in den Medien genannten Ablauffristen für eine beschleunigte UVP. Das Standortentwicklungsgesetz sei noch gar nicht fixiert.
Neue Rechtsvorschriften sollen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfachen. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) wird der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut. Außerdem verbessert sie die Rechtssicherheit für Unternehmen und den Zugang der Öffentlichkeit zu Berichten und Entscheidungen zur Umweltverträglichkeit von Projekten.