Die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRUG) brachte nicht nur Änderungen für Online- und Telefongeschäfte, sondern in einigen Punkten auch Neuerungen für alle Kaufgeschäfte. Finden Sie hier die zentralen Vorgaben für Unternehmer.
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Das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) ist als Novelle des Konsumentenschutzgesetzes und als ein neues Gesetz über Fern- und Auswärtsgeschäfte geschaffen. Die Norm wurde am 29.4.2014 im Nationalrat beschlossen und gilt seit 13. Juni für alle entsprechenden Vertragsabschlüsse. Viele Unternehmens-AGBs benötigen seither eine Neuformulierung. Martin Trapichler von der Sozietät CMS Reich-Rohrwig Hainz hat die teilweise weitreichenden Neuerungen zusammengetragen.
Mit 13. Juni erfolgt die lang erwartete Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in das österreichische Recht. Das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) ist als Novelle des Konsumentenschutzgesetzes und als ein neues Gesetz über Fern- und Auswärtsgeschäfte geschaffen. Die Norm wurde am 29.4.2014 im Nationalrat beschlossen. Es gilt ab 13. Juni für alle entsprechenden Vertragsabschlüsse.
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie bringt nicht nur Änderungen für Online- und Telefongeschäfte. Es gibt wichtige Punkte, die für alle Kaufgeschäfte gelten: Keine Liefertermine länger als 30 Tage, Bestimmungen über Versendungsrisiken, Ende der Wucher-Aufschläge bei Kreditkartenzahlungen, Kundenhotlines zum Normaltarif, etc. Der Fachverband der Hotellerie in der WKÖ hat die Neuerungen der ab Sommer zwingend geltenden Richtlinie zusammengetragen. […]
Mit der am 13. Juni in Kraft tretenden Verbraucherrechte-Richtlinie kommen auf alle Unternehmen mit B2C-Geschäften neue, vor Vertragsabschluss zu liefernde Informationspflichten zu. Für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten zahlreiche zusätzliche Informationspflichten (Widerrufsrechte). Nach Abschluss des Vertrages ist dem Verbraucher eine Kopie des unterzeichneten Vertrages grundsätzlich auf Papier zur Verfügung zu stellen.