Das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) wurde mit 1. Februar 2023 nach der mit Dezember abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet und bringt Pflichten mit sich.
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Das Institut für Interne Revision (IIA Austria) übt Kritik am Gesetzesvorschlag zum Hinweisgeberschutz (HSchG), der dem Parlament am 1. Februar zur Abstimmung vorgelegt wurde. Bereits im Vorfeld wurde von Expert:innen umfassende Kritik am Entwurf des Gesetzes geäußert. „Bedauerlicherweise fanden die Verbesserungsvorschläge kaum Berücksichtigung im Gesetzestext und die Experten wurden nicht gehört“, so Gottfried Berger, Vorsitzender des IIA Austria.
Das Institut für Interne Revision sieht noch deutlichen Verbesserungsbedarf beim Entwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Die verpflichtende Weiterverfolgung anonymer Hinweise, fehlende Strafen bei Nicht-Einrichtung von Meldesystemen und eine Ausweitung auf Themen wie Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zählen zu den wichtigsten Punkten.
Österreich ist bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie, die auf EU-Ebene längst beschlossen wurde, stark in Verzug. Diese hätte bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, in Österreich ist bis jetzt nichts passiert.
Die EU-Kommission hat wegen mangelnder Umsetzung der sogenannten Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.
Bis 17. Dezember muss Österreich die Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen. Viele Unternehmen sind sich der in einem Monat startenden Zusatzbelastung jedoch noch nicht bewusst.