Die Umsetzung des Gesetzes für die Wiedereingliederungsteilzeit verlangt neben anderen Voraussetzungen meist nach einem Plan.
Beiträge mit Schlagwort: Wiedereingliederung
Arbeitsrechtlich wird eine Wiedereingliederungszeitvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen (auf freiwilliger Basis für beide Seiten). Die Entgelteinbuße des Arbeitnehmers wird mit dem Wiedereingliederungsgeld (Sozialleistung) ausgeglichen.
Die bisherige Normalarbeitszeit muss mindestens um ein Viertel, aber höchstens um die Hälfte reduziert werden.