Das Zahlungsverzugsgesetz gilt zwischen Unternehmen bzw. bei Geschäften zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand. Mehr als 30 Tage darf man sich mit dem Bezahlen nicht mehr Zeit lassen.
Beiträge mit Schlagwort: Zahlungsziel
Im Frühjahr 2013 ist das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verschärft das Instrumentarium zur Bekämpfung von Zahlungsverzug und bezieht öffentliche Stellen (juristische Personen des öffentlichen Rechts) mit ein, wenn sie – vor allem als Auftraggeber – Verträge mit Unternehmen abschließen, informiert Johannes Reich-Rohrwig aus der Wiener Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz.