Seit 1. Juli 2019 ist es möglich, die Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein
Seit 1. Juli 2019 ist es möglich, die Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein